Wie

Kontakt:

Dr. Ester Kuhlmann

Telefonnummer: 0176-81348146

E-Mailadresse: info@dr-kuhlmann.de

Meine Praxis ist in Hannover (Nähe Tiergarten). Bei Bedarf kann ich Ihnen auch Termine in Berlin (Mitte) anbieten.

Honorar & Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass ich grundsätzlich nur Selbstzahler & Privatpatienten annehme und daher direkt mit Ihnen abrechne.

In einem kostenlosen Erstgespräch per Telefon oder Video (Dauer: ca. 20 Minuten) besprechen wir vorab Ihr Anliegen und Ihre Fragen zum weiteren Ablauf.

Einzelsitzungen

  • Therapie / psychologische Beratung: 120 € / 50 Minuten
  • Coaching & Paarberatung: 150 € / 60 Minuten

Bei längeren Sitzungen erfolgt die Abrechnung anteilig.

Für Klienten und Klientinnen, die sich eine kontinuierliche Zusammenarbeit wünschen, besteht die Möglichkeit einer 10er-Karte. Diese ist mit einem Preisvorteil verbunden. Ob dieses Modell für Sie sinnvoll ist, klären wir gemeinsam im persönlichen Gespräch.

Therapie ist als Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit. Coaching und psychologische Beratung unterliegen ggf. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstatten die Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise. Bitte klären Sie eine mögliche Kostenübernahme vorab eigenständig mit Ihrer Versicherung. Das Honorar ist unabhängig von einer Erstattung in voller Höhe zu begleichen.

Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine werden verbindlich für Sie reserviert. Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden wird 50 % des Honorars berechnet. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden oder Nichterscheinen wird das Honorar in voller Höhe fällig.

Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund der Absage und dient der Fairness, Planungssicherheit und der Qualität meiner Arbeit.

(Im Einzelfall sprechen Sie mich bitte an. Sofern möglich, kann ggf. eine alternative Lösung gefunden werden.)

Als Selbstzahler haben Sie mehrere Vorteile:

  • eine verkürzte Wartezeit bis zum Therapie- oder Beratungsbeginn
  • keine Weitergaben von Diagnosen bzw. Befunden an Dritte, wie z.B. Krankenkassen/Versicherer
  • eine klar diagnostizierte psychische Erkrankung ist nicht notwendig, was bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse aber Voraussetzung wäre
  • eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht erforderlich
  • keine Vorgabe durch die Krankenkasse über die Therapiedauer oder -methode
  • das geleistete Honorar für die Therapiesitzungen können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung ggf. als „außergewöhnliche Belastungen“ angeben

Hinweise zu Krankenkassen:

Wenn Sie eine Krankenzusatzversicherung mit „Heilpraktikerleistungen“ haben, besteht eventuell die Möglichkeit, dass Sie sich von Ihrer gesetzliche Krankenkassen den Regelsatz für die Psychotherapie gemäß Gebührenverordnung für Heilpraktiker erstatten lassen – bitte klären Sie dies direkt mit Ihrer Versicherung. Private Krankenversicherungen erstatten Leistungen von Heilpraktikern, falls dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist – auch das klären Sie bitte direkt mit Ihrem Versicherer. Ähnliches gilt für Beihilfeberechtigte.
Für das Einreichen bei Ihrer PKV oder der Beihilfe erstelle ich gerne auf Wunsch eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).